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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


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  1. Gegenstand des Vertrages

    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechts- geschäfte der „BMK-Media Germany UG (haftungsbeschränkt)“ unter ihrer Eigenmarke „BMK-Systems“ (nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt), die als Kunden das Angebot der Agentur nutzen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach geson- derter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

    2. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Marketing und Webdesign. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistun- gen ergibt sich aus den einzelnen und detaillierten Produkt- und Leistungsbe- schreibungen der Angebotspakete auf den Webseiten der Agentur (deutsch: www.bmk-media.de).

       

  2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

    1. Grundlage für die Agenturarbeit ist die Auftragsbestätigung, die durch den Kunden Schriftlich per Post oder E-Mail erteilt wird, oder durch den Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ übermittelte Bestellung zustande kommt.

    2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Projektvertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

    3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauf- tragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

       

  3. BMK-Media
  4. Urheber- und Nutzungsrechte

    1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung weltweit. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abma- chungen bei der Agentur.

    2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderli- che Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

    3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und bran- chenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

    4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftrag- ter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden für jede Zuwiderhandlung ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

    5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Agentur. Mehrfachnutzungen sind, soweit die Arbeiten der Agentur bei der erneuten Nutzung nicht verändert werden und soweit sie nicht durch Dritte genutzt werden, uneingeschränkt möglich.

    6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

       

  5. Vergütung

    1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Kunden zustande, oder durch den Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“. Es gilt die jeweils gesetzliche Widerrufregelung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kunde der Agentur gewerblicher Kunde ist.

    2. Die Agentur stellt dem Kunden unterschiedliche Bezahlmöglichkeiten zur Auswahl, davon einige mit Vorausleistungsbedingung. Alle aktuellen Bezahlmög- lichkeiten und Zahlungsbedingungen sind unter der Rubrik „Wie bezahle ich?“ auf der Webseite der Agentur jederzeit einsehbar. Ist der Kunde Rechnungskunde, so sind Rechnungen der Agentur innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auszugleichen. Gewerbliche Kunden mit Sitz in Deutschland zahlen zuzüglich 19% gesetzliche Mehrwertsteuer, bei ausländischen Kunden können je nach Herkunft andere gesetzliche Regelungen gelten.

    3. Bestellungen, die nicht oder nicht vollständig in Vorausleistung bezahlt worden sind, obwohl dies im Einzelfall Vertragsbedingung war, werden von der Agentur nicht bearbeitet. Nach angemessener Wartezeit, ob ein entsprechender Zahlungs- vorgang doch noch stattfindet, werden eventuell angezahlte Beträge unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 20,00 € zurückgezahlt und der Auftrag storniert.

       

  6. BMK-Media
  7. Zusatzleistungen Logo, Texte, Schriften, Bilder, Druck

    1. Die Angebotspakete der Agentur setzen voraus, dass Logo, Texte, Schriften und Bilder in verwendbarer Form gestellt werden. Kann oder will ein Kunde dies nicht leisten, kann er entsprechende Zusatzdienstleistungen während des Bestellprozes- ses auswählen, deren Preise jeweils eindeutig angegeben sind. Diese Zusatzdienst- leistungen werden mit dem Ankreuzen Bestandteil des Projektvertrages. Besteht der Kunde auf eine bestimmte, kostenpflichtige Schriftart, so sind die Kosten für die Beschaffung vom Kunden zu tragen.

    2. Da Druckdienstleistungen eine handwerkliche Tätigkeit darstellen, die nicht von der Agentur selbst sondern nur als Auftragsmittler erbracht wird, gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% als Erfüllung des Vertrages. Ein Anspruch auf Verrechnung entsteht erst bei Überschreitung dieser Grenze.

       

  8. Geheimhaltungspflicht der Agentur

    1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

  9. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötig- ten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sichert der Agentur zu, für alle eingesandten Logos, Fotos, Bilder, Schriften, Skizzen und Texte im Besitz der vollständigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte zu sein und stellt die Agentur von allen Urheberrechtsforderungen Dritter frei. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden – soweit es sich nicht um digitale Daten handelt - nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgesandt.

       

  10. Gewährleistung und Haftung der Agentur

    1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbs- rechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maß- nahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbs- rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

    2. BMK-Media
    3. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen ent- haltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die Patent-, Urheber- und Markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

    4. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vor- sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

       

  11. Verwertungsgesellschaften

    1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsge- sellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsver- hältnisses erfolgen.

    2. Der Kunde ist darüber informiert, dass eine Künstlersozialabgabe an die Künst- lersozialkasse deshalb nicht zu leisten ist, da die „BMK-Media Germany UG (haftungsbeschränkt)“ eine Kapitalgesellschaft ist und eine Künstlersozialabgabe nur bei Beauftragung von nicht-juristischen Personen anfällt.

       

  12. Leistungen Dritter

    1. Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

       

  13. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

    1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, ver- bleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des ver- einbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

       

  14. Vertragsdauer

    1. Der Vertrag tritt durch Auftragsbestätigung des Kunden, oder durch den Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ in Kraft. Er wird für das bestellte Pro- jekt geschlossen und endet automatisch mit der vollständigen Lieferung der zum Projekt gehörenden Bestandteile.

       

  15. BMK-Media
  16. Schlussbestimmungen

    1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

    2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegen- ansprüchen zulässig.

    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Allgemeine Vertragsspra- che ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

    4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Rege- lung bekannt gewesen wäre.

 

Düsseldorf, 18. April 2016

 

BMK-Systems“ ist eine Eigenmarke der

 

BMK-Media Germany UG (haftungsbeschränkt)

Johannes-Radke-Str. 39

D-40595 Düsseldorf

Deutschland